Aktuelle Corona Schutzmaßnahmen

Am 03.02.2023 ist eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Diese beinhaltet nur noch Basisschutzmaßnahmen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), und gilt bis einschließlich 07.04.2023.

 

Allerdings hat es für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens keine nennenswerten inhaltlichen Änderungen gegeben.

Daher möchten wir Sie  darüber informieren, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen die bisher bekannten Schutzmaßnahmen in unserer Einrichtung weiterhin bestehen bleiben.

 

Wir bitten Sie bei einem Besuch unserer Einrichtung, weiterhin folgende Regelungen zu beachten:

 

  • Schnelltestung vor dem Betreten unserer Einrichtung durch unser geschultes Personal oder Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises eines Negativs-Ergebnisses in Schriftform (z.B. Apotheke, etc.) Selbsttests gelten hierbei nicht als Nachweis.
  • Besuchswünsche bitte weiterhin rechtzeitig, mindestens 1 Tag vorher bzw. für Wochenendbesuche bis zum Freitag 14:00 Uhr in der Verwaltung, telefonisch ankündigen. Spontanbesuche sind leider noch nicht möglich.
  • Besuchszeiten liegen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr (Einlass letzte Besucher)

 

Die Einhaltung der Hygienerichtlinien ist dabei zu beachten.

 

  • Tragen einer FFP2-Maske
  • Händedesinfektion vor und nach Betreten der Einrichtung

 

Wir danken für Ihr Verständnis in Anbetracht der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen.

 

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