Am 03.02.2023 ist eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Diese beinhaltet nur noch Basisschutzmaßnahmen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), und gilt bis einschließlich 07.04.2023.
Allerdings hat es für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens keine nennenswerten inhaltlichen Änderungen gegeben.
Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen die bisher bekannten Schutzmaßnahmen in unserer Einrichtung weiterhin bestehen bleiben.
Wir bitten Sie bei einem Besuch unserer Einrichtung, weiterhin folgende Regelungen zu beachten:
Die Einhaltung der Hygienerichtlinien ist dabei zu beachten.
Wir danken für Ihr Verständnis in Anbetracht der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen.