Aktuelle Informationen zur Corona Schutzverordnung

Aufgrund der Tatsache, dass die Infektionszahlen, insbesondere auch in unserer Region zunehmen (Inzidenz: knapp 480, bei erreichter Vorwarnstufe der belegten Krankenhausbetten), kommt es zu einer Ausweitung der Testpflicht.

 

  • Besucherinnen und Besuchern darf der Zutritt zur Einrichtung nur mit einem Testnachweis (tagesaktueller Test) oder nach erfolgtem Test vor Ort gewährt werden.
  • Wir haben uns für eine „1G = Getestet“-Strategie entschieden und bitten alle Besucher unabhängig von ihrem Impfstatus sich vor Betreten der Einrichtung testen zu lassen. Dies erscheint uns aktuell die sicherste Strategie zu sein, um eine Infektionsübertragung zu vermeiden.
  • Aufgrund der weiterhin bestehenden Kontaktnachverfolgung, müssen Besuche auch für geimpfte Personen weiterhin angemeldet werden.
  • Zeitgleich anwesende Besucher in der Einrichtung sind aktuell auf 6 Personen begrenzt

 

 

 

Allgemeine Besuchsregelungen:

 

  • Schnelltestung vor dem Betreten unserer Einrichtung durch unser geschultes Personal oder eines tagesaktuellen Nachweis eines Negativen-Ergebnis in Schriftform (z.B. Testzentrum, Gesundheitsamt etc.) Selbsttests gelten hierbei nicht als Nachweis.
  • Besuchswünsche bitte weiterhin rechtzeitig, mindestens 1 Tag vorher bzw. für Wochenendbesuche bis zum Freitag 14:00 Uhr in der Verwaltung, telefonisch ankündigen. Spontanbesuche sind leider weiterhin nicht möglich.
  • Es gilt eine Besuchsdauer von ca. 45 Minuten für einen Angehörigen.
  • Besuchszeiten liegen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr (Einlass letzter Besucher)
  • Kontakte zu anderen Bewohnern sind zu vermeiden (kein Zutritt zu Gemeinschaftsräumen)
  • Spaziergänge im Außengelände sind für Bewohner weiterhin möglich und zeitlich nicht begrenzt. Bitte achten Sie darauf, dass dabei alle Besucher getestet sind.
  • Die Aufnahme personenbezogener Daten der Besucher dient weiterhin der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Das Abholen von Bewohnern ins häusliche Umfeld bitten wir weiterhin vorab mit den Wohnbereichen zu besprechen. Die Einhaltung der Hygienerichtlinien ist dabei zu beachten. Aufgrund der aktuellen Infektionslage bitten wir darum, das Abholen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
  • Die Aufnahme personenbezogener Daten der Besucher, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Zeitraum des Besuchs erfolgt weiterhin und dient der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.

 

 

 

Folgende Hygienemaßnahmen sind zwingend beim Besuch einzuhalten:

 

  • Tragen einer FFP2-Maske
  • Händedesinfektion vor und nach Betreten der Einrichtung
  • Abstandsgebot von 1,5 Metern

 

 

 

Wir bitten um Verständnis für diese Schutzmaßnahmen, welche sich insbesondere auch durch die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und weiteren Vorschriften (u.a. Infektionsschutzgesetz, RKI-Empfehlungen) ergeben.

 

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