Wir bitten um Verständnis für die Schutzmaßnahmen, welche sich insbesondere auch durch die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 (Gültigkeitsdauer vom 08.03. bis 31.03.2021) ergeben.
Folgende Regelungen gelten weiterhin für Besuche gelten:
• die verpflichtende Testung auf SARS-CoV-2: „Zum Schutz der […] besonderen Risikogruppen wird für Besucher verpflichtend ein negativer Antigentest vorgeschrieben. Die Durchführung der Anti-gentests obliegt den Einrichtungen“.
Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
-Vorlage eines negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
-Schnelltestung vor dem Betreten unserer Einrichtung
• Besuchswünsche bitte weiterhin rechtzeitig, mindestens 1 Tag vorher bzw. für Wochenendbesuche bis zum Freitag 14:00 Uhr in der Verwaltung, telefonisch ankündigen. Spontanbesuche sind generell nicht möglich!
• Es gilt eine Besuchsdauer von max. 45 Minuten für einen nahestehenden Angehörigen.
• Besuchszeiten liegen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr (Einlass letzter Besucher)
• Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Besuchstermin
• Kontakte zu anderen Bewohnern sind zu vermeiden (kein Zutritt zu Gemeinschaftsräumen)
• In Doppelzimmern müssen im Vorfeld besondere Maßnahmen abgesprochen werden
• Spaziergänge im Außengelände sind für Bewohner weiterhin möglich und zeitlich nicht begrenzt
• Bewohner sollen bis auf weiteres nicht mit nach Hause oder an andere Orte außerhalb der Einrichtung genommen werden.
• Die Aufnahme personenbezogener Daten der Besucher dient weiterhin der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
Folgende Hygienemaßnahmen sind zwingend beim Besuch einzuhalten:
• Tragen einer FFP2-Maske gemäß aktueller Verordnung
• Händedesinfektion vor und nach Betreten der Einrichtung
• Abstandsgebot von 1,5 Metern