Aktuelle Informationen zur Corona Schutzverordnung vom 26.01.2021

Wir bitten um Verständnis für die aktuellen Schutzmaßnahmen, welche sich insbesondere auch durch die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26.01.2021 (Gültigkeitsdauer vom 28.01. bis 14.2.2021) ergeben.

 

Folgende Regelungen, gelten weiterhin für Besuche:

 

•die verpflichtende Testung auf SARS-CoV-2: „Besuchern in voll- oder teilstationären Einrichtungen [...] darf der Zutritt nur nach erfolgtem Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gewährt werden“.

 

Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden: Vorlage eines negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder Schnelltestung vor dem Betreten unserer Einrichtung

 

•Besuchswünsche bitte weiterhin rechtzeitig, mindestens 1 Tag vorher bzw. für Wochenendbesuchebis zum Freitag 14:00 Uhr, telefonisch ankündigen. Spontanbesuche sind generell nicht möglich!

 

•Es gilt eine Besuchsdauer von max. 30 Minuten für einen nahestehenden Angehörigen. •Besuchszeiten liegen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr (Einlass letzter Besucher)

 

•Bitte kommen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Besuchstermin

 

•Kontakte zu anderen Bewohnern sind zu vermeiden (kein Zutritt zu Gemeinschaftsräumen)

 

•In Doppelzimmern müssen im Vorfeld besondere Maßnahmen abgesprochen werden

 

•Spaziergänge im Außengelände sind für Bewohner weiterhin möglich und zeitlich nicht begrenzt

 

•Bewohner sollen bis auf weiteres nicht mit nach Hause oder an andere Orte außerhalb der Einrichtung genommen werden.

 

•Die Aufnahme personenbezogener Daten der Besucher dient weiterhin der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

 

Folgende Hygienemaßnahmen sind zwingend beim Besuch einzuhalten:

 

•Tragen einer FFP2-Maske gemäß aktueller Verordnung

 

•Händedesinfektion vor und nach Betreten der Einrichtung

 

•Abstandsgebot von 1,5 Metern

 

© 2024 Altenpflegeheim Gut Gleesberg