Aktuelle Entwicklung der Corona Pandemie

CORONA-Schutz-Verordnung

 

Informationsschreiben zur aktuellen Allgemeinverfügung des Landratsamt Erzgebirgskreis 

 

  • Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens im Erzgebirgskreis hat das Landratsamt über die Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums vom 29. September 2020 zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 Maßnahmen hinaus getroffen. Die wesentliche Beschränkung für Besuche in Pflegeeinrichtungen lautet wie folgt: 
  • Zugelassen ist der Besuch eines(r) nahen Angehörigen pro Tag
  • Besuchswünsche bitte rechtzeitig, mindestens 1 Tag vorher bzw. für Wochenendbesuche bis zum Freitag, telefonisch im Sekretariat (03772/3948-0) anzukündigen. Spontanbesuche sind nicht möglich!
  • Besuchszeiten bleiben zwischen 10:30 und 17:30 Uhr
  • In Doppelzimmern müssen im Vorfeld besondere Maßnahmen abgesprochen werden
  • Besuchsdauer: 45 Minuten (Innerhalb des Hauses)
  • Fahrstuhlnutzung nur mit 2 Personen. Nach Möglichkeit bitte das Treppenhaus nutzen
  • Kontakte zu anderen Bewohnern sind zu vermeiden (kein Zutritt zu Gemeinschaftsräumen)
  • Spaziergänge im Außengelände sind weiterhin möglich und zeitlich sowie personell nicht begrenzt,  jedoch beim Verlassen der Einrichtung gilt die Festlegung der Allgemeinverfügung: „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum […] sind nur zulässig allein und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes […] und a) mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder  b) mit bis zu fünf weiteren Personen. 
  • Bewohner sollten nur in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger Absprache mit nach Hause oder an andere Orte außerhalb der Einrichtung genommen werden. Von größeren Veranstaltungen ist weiterhin abzuraten. Die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene, Abstand 1,5 m) sind dabei zwingend einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung ist ggf. eine Zimmerversorgung nach Rückkehr notwendig. 
  • Die Aufnahme personenbezogener Daten der Besucher, wie Name, Telefonnummer oder EMail-Adresse sowie Zeitraum des Besuchs erfolgt weiterhin und dient der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. 
     
  • Folgende Hygienemaßnahmen sind zwingend beim Besuch einzuhalten:
  • Händedesinfektion vor und nach Betreten der Einrichtung
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (bitte mitbringen)
  • Abstandsgebot von 1,5 Metern 

 

 

 

Sollte abzusehen sein, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollte ein Schutzkittel getragen werden. Unser Personal wird Sie darüber genau informieren.

 

 

 

Besuche von Angehörigen und nahestehende Personen sind nur möglich, wenn diese schriftlich bescheinigen, dass sie:

 

  • keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen
  • nicht im Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage  vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
  • sich nicht in den letzten 14 Tagen vor Besuch in Risikogebieten aufgehalten haben

 

 

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und die Berücksichtigung der bestehenden Vorsichtsmaßnahmen. Die Tatsache, dass wir bisher von Verdachts- und Infektionsfällen verschont geblieben sind erfüllt uns weiterhin mit Dank! 

 

Bleiben Sie gesund!

 

© 2024 Altenpflegeheim Gut Gleesberg