Wichtige Informationen bezgl. Corona-Pandemie

Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen in der Einrichtung möglich:

 

• Besuchswünsche bitte weiterhin rechtzeitig, mindestens 1 Tag vorher bzw. für Wochenendbesuche bis zum Freitag, telefonisch im Sekretariat (03772/3948-0) anzukündigen. Spontanbesuche sind leider noch nicht möglich.

 

• Besuchszeiten bleiben zwischen 10:30 und 17:30 Uhr

 

• max. 2 Besucher pro Bewohner im Bewohnerzimmer. In Doppelzimmern müssen im Vorfeld besondere Maßnahmen abgesprochen werden

 

• Besuchsdauer: 45 Minuten (Innerhalb des Hauses)

 

• Die Aufnahme der Adressdaten der Besucher erfolgen weiterhin und dienen der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

 

• Fahrstuhlnutzung nur mit 2 Personen. Nach Möglichkeit bitte das Treppenhaus nutzen

 

• Kontakte zu anderen Bewohnern sind zu vermeiden (kein Zutritt zu Gemeinschaftsräumen)

 

• Spaziergänge im Außengelände sind weiterhin möglich und zeitlich sowie personell nicht begrenzt

 

• Bewohner sollten nur in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger Absprache mit nach Hause oder an andere Orte außerhalb der Einrichtung genommen werden. Von größeren Veranstaltungen ist weiterhin abzuraten. Die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene, Abstand 1,5 m) sind dabei zwingend einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung ist ggf. eine Zimmerversorgung nach Rückkehr notwendig. Eine individuelle Absprache und Dokumentation ist notwendig. Dieses Vorgehen ist mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt.

 

 

Folgende Hygienemaßnahmen sind beim Besuch einzuhalten:

 

• Händedesinfektion vor und nach Betreten der Einrichtung

 

• Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (bitte mitbringen) • Abstandsgebot von 1,5 Metern 

 

Sollte abzusehen sein, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollte ein Schutzkittel getragen werden. Unser Personal wird Sie darüber genau informieren.

 

 

 

 Besuche von Angehörigen und nahestehende Personen sind nur möglich, wenn diese schriftlich bescheinigen, dass sie:

 

• keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen

 

• nicht im Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage  vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und

 

• sich nicht in den letzten 14 Tagen vor Besuch in Risikogebieten aufgehalten haben

 

Die genannten Auflagen sind weiterhin notwendig, da in unserer Einrichtung Menschen leben, die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen zur Risikogruppe für eine Corona-Infektion zählen. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen nochmals für Ihr Verständnis für die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen bedanken. Die Tatsache, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt von Verdachts- und Infektionsfällen verschont geblieben sind erfüllt uns weiterhin mit Dank! 

 

Rein vorsorglich weisen wir erneut daraufhin, dass für den Fall einer Infektion in unserer Einrichtung alle eingetretenen Besuchserleichterungen zurückgenommen werden müssen. Wenn wir alle weiterhin sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit den genannten Auflagen umgehen, bleibt uns dieses Szenario hoffentlich erspart. 

 

 

 

 

 

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