Aufhebung des Betretungsverbots von Pflegeeinrichtungen

Gemäß der aktuellen Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums wird das Betretungsverbot von stationären Pflegeeinrichtungen ab 06.06.2020 aufgehoben und durch entsprechende Auflagen ersetzt. 

 

Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen in der Einrichtung möglich:

 

• Besuchswünsche bitte weiterhin rechtzeitig telefonisch im

 

  Sekretariat (03772/3948-0) ankündigen.

 

• Besuchszeiten zwischen 10:30 und 17:30 Uhr

 

• max. 2 Besucher pro Bewohner im Bewohnerzimmer. In Doppelzimmern müssen im Vorfeld besondere Maßnahmen abgesprochen werden

 

• Besuchsdauer: 30 Minuten

 

• Die Aufnahme der Adressdaten der Besucher erfolgen weiterhin und dienen der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

 

• Fahrstuhlnutzung nur mit 2 Personen. Nach Möglichkeit bitte das Treppenhaus nutzen

 

• Kontakte zu anderen Bewohnern sind zu vermeiden (kein Zutritt zu Gemeinschaftsräumen)

 

• Spaziergänge im Außengelände sind weiterhin möglich und zeitlich sowie personell nicht begrenzt

 

• Bewohner sollten nur in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger Absprache mit nach Hause oder an andere Orte außerhalb der Einrichtung genommen werden. Die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene, Abstand 1,5 m) sind dabei zwingend einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung sind Quarantänemaßnahmen nach Rückkehr notwendig. Eine individuelle Absprache und Dokumentation ist notwendig. Dieses Vorgehen ist mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt. 

 

Folgende Hygienemaßnahmen sind beim Besuch einzuhalten:

 

• Händedesinfektion vor und nach Betreten der Einrichtung

 

• Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (bitte mitbringen) • Abstandsgebot von 1,5 Metern 

 

 Besuche von Angehörigen und nahestehende Personen sind nur möglich, wenn diese schriftlich bescheinigen, dass sie:

 

• keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen

 

• nicht im Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage  vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und

 

• sich nicht in den letzten 14 Tagen vor Besuch im Ausland aufgehalten haben 

 

Die genannten Auflagen sind weiterhin notwendig, da in unserer Einrichtung Menschen leben, die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen zur Risikogruppe für eine Corona-Infektion zählen. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen nochmals für Ihr Verständnis für die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen bedanken. Die Tatsache, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt von Verdachts- und Infektionsfällen verschont geblieben sind erfüllt uns weiterhin mit Dank! 

 

Rein vorsorglich weisen wir erneut daraufhin, dass für den Fall einer Infektion in unserer Einrichtung alle eingetretenen Besuchserleichterungen zurückgenommen werden müssen. Wenn wir alle weiterhin sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit den genannten Auflagen umgehen, bleibt uns dieses Szenario hoffentlich erspart. 

 

Ab dem 08.06.2020 stehen wir Ihnen mit den Mitarbeiterinnen in der Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten, von 08:00 – 15:30 Uhr zur Verfügung

 

 

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