Unsere Tagespflege öffnet wieder!

Am 12. Mai 2020 hat das Sächsische Staatsministerium eine neue Allgemeinverfügung für Tagespflegeeinrichtungen beschlossen, welche am 15. Mai 2020 in Kraft tritt und bis 5. Juni 2020 Gültigkeit besitzt. Tagespflegeeinrichtungen sind weiterhin geschlossen zu halten. Auf Antrag können Ausnahmen vom Gebot der Schließung zugelassen werden. 

 

Wir freuen uns, dass unserem Antrag stattgegeben wurde und wir seit dem 19.05.2020 eine begrenzte Notbetreuung in unseren Räumlichkeiten der Tagespflege Gut Gleesberg anbieten können. 

 

Folgende Kriterien bestehen für die Notfallversorgung:

 

• keine Alternativbetreuung durch pflegende Angehörige bzw. drohende Überlastung derer

 

• eine Gefährdung alleinlebender Tagespflegegäste für Leib und Leben 

 

Eine Notbetreuung ist nicht zulässig, wenn Tagespflegegäste oder ihre pflegenden Angehörigen • Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen

 

• in Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen

 

• seit einem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person keine 14 Tage ohne Symptome der Krankheit Covid-19 vergangen sind

 

Gerne können Sie hierzu Kontakt mit unsere Tagespflege aufnehmen, unter: 03772/3948-430

 

 

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