Aktuelle Entwicklung im Rahmen der Corona Pandemie

Am 12. Mai 2020 hat das Sächsische Staatsministerium eine neue Allgemeinverfügung für Alten- und Pflegeheime beschlossen, welche am 15. Mai 2020 in Kraft getreten ist und bis 5. Juni 2020 Gültigkeit besitzt.

 

  • Stationäre Einrichtungen im Freistaat Sachsen dürfen weiterhin von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden.

 

Die bisherigen Ausnahmeregelungen (Ärzte, Therapeuten, Seelsorger, Angehörige im Rahmen der Sterbebegleitung, Betreuer für unaufschiebbare Angelegenheiten) bleiben bestehen und wurden punktuell ergänzt bzw. konkretisiert (Gebäudereiniger, Lehrpersonal für Prüfungen, Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden).

 

Nach Abstimmung in unserem „Corona-Krisenstab“ möchten wir unsere aktuelle Besuchsregelung grundsätzlich fortsetzen (telefonische Anmeldung, Terminvereinbarung, Begegnung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen). Bei Bewohnern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die o.g. Besuchsbereiche transferiert werden können, ist ein Besuch im Bewohnerzimmer möglich. Im Rahmen dieser Besuche gelten erweiterte Hygienebedingungen (Vollschutz). Der Kontakt zu anderen Bewohnern ist in allen Fällen weiterhinzu vermeiden.

 

Folgende „Erleichterungen“ kommen noch hinzu:

 

• Sie können mit Ihren Angehörigen Spaziergänge in unserer Außenanlage unternehmen. Die entsprechenden Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand) gelten weiterhin

 

• Bei Besuchen wird von einer „Beaufsichtigung durch Mitarbeiter“ Abstand genommen

 

• Die Besuche sind nicht mehr auf eine Person begrenzt

 

• Anmeldung und Dokumentation der Besuche bleiben bestehen

 

Besuchswünsche müssen weiterhin rechtzeitig telefonisch im Sekretariat angekündigt werden.

 

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