Aktuelle Entwicklung im Rahmen der Corona Pandemie

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 01.05.2020 folgende Allgemeinverfügung (Az: 33-5421.50/58) bekannt gegeben:

 

  • Die Tagespflegeeinrichtungen welche in Verbindung mit einer stationären Pflegeeinrichtung stehen sind weiterhin geschlossen zu halten.
  • Stationäre Einrichtungen im Freistaat Sachsen dürfen weiterhin von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden
  • Die bisherigen Ausnahmeregelungen (Ärzte, Therapeuten, Seelsorger, Angehörige im Rahmen der Sterbebegleitung, Betreuer für unaufschiebbare Angelegenheiten) bleiben bestehen, ebenso die Besuchsregelungen für Angehörige im Außenbereich, nach telefonischer Voranmeldung im Sekretariat
  • Der zeitweilige Aufenthalt von Bewohnern in anderen geschlossenen Räumlichkeiten (z.B. in der Wohnung der Angehörigen bzw. von Dritten) ist grundsätzlich weiterhin nicht erlaubt.

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 20. Mai 2020.

 

Vielen Dank an die Bewohner und Angehörigen für ihr Verständnis.

 

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