Zutrittsverbot in Pflegeeinrichtungen

Zutrittsverbot in Pflegeinrichtungen

 

Wie bereits seit letzter Woche in unserer Einrichtung praktiziert, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales nun dieses Zutrittsverbot per Allgemeinverfügung angeordnet. (Az.: 33-5421.50/58)

Ausnahmen -wie praktiziert- sind u.a. therapeutische und medizinische Besuche, nicht aufschiebbare bauliche Maßnahmen und Besuche von nahestehenden Personen im Rahmen der Sterbebegleitung. Diese Ausnahmen finden unter strengen Auflagen statt und sind telefonisch vorab zu planen!

Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 20. April verpflichtet.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Bewohner und Angehörige für Ihr Verständnis. Wir wissen wie schwer diese Einschränkung für alle Beteiligten ist. Unser Personal ist sehr engagiert dabei um den Bewohnern diese Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten!

Telefonisch erreichen Sie uns wie gewohnt. Gerne können Sie sich telefonisch über das Befinden Ihrer Angehörigen direkt auf den Wohnbereichen erkundigen. Für Fragen rund um das Corona-Virus haben wir zudem eine gesonderte, zentrale Telefonnummer 0170 3609469 eingerichtet.

Hier werden, für alle Unternehmensteile, zentrale Fragen rund um unsere Vermeidungsstrategien beantwortet. Sie ist ab sofort freigeschaltet. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Homepage www.gutgleesberg.de und auf unserer Facebook-Seite.

 

Schließung von Tagespflegeeinrichtungen

 

Die Tagespflegeeinrichtungen werden per Allgemeinverfügung des Sozialministeriums geschlossen (Az.:33-5421.50/58).

Für alle Angehörigen, welche eine Notfallversorgung benötigen (ist an Kriterien gebunden), können sich gern mit uns in Verbindung setzen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst einschließlich bis 20. April 2020.

 

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